Kanzlei Kister & Kister - Rechtsanwälte 03933 / 803138 kanzlei@kanzleikister.de

  • Startseite
  • Mindestunterhalt für Kinder ab 01.08.2015

Mindestunterhalt für Kinder ab 01.08.2015

Im Juli 2015 ist der für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder maßgebliche steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend ab 01.01.2015 erhöht worden. Dies führt zu einer Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder.

Die Oberlandesgerichte, federführend das Oberlandesgericht Düsseldorf, haben deshalb mit Wirkung ab 01.08.2015 eine neue Unterhaltstabelle herausgegeben, wonach der Mindestunterhalt für Kinder bis zu 5 Jahren nunmehr 236 €, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 284 € und für Kinder ab 12 Jahren 348 € beträgt.

Das erhöhte Kindergeld wird nach der gesetzlichen Regelung erst ab 01.01.2016 berücksichtigt, sodass sich ab dem 01.01.2016 nochmals leicht veränderte Beträge ergeben werden.

Lesen Sie dazu in unserem Bereich Service - Unterhalt

Kanzlei Kister Aussen

Kister & Kister

Kanzlei Kister Warteraum

Rechtsanwälte

Kontakt

Kanzlei

Kanzlei Kister & Kister
Rechtsanwälte
Bahnhofstr. 6
39307 Genthin
E-Mail: kanzlei@kanzleikister.de
Tel.: 03933 / 803138
Fax: 03933 / 3216

Bürozeiten

Mo, Di, Do
8:30 bis 12:00 Uhr,
12:30 bis 17:00 Uhr
Mi
8:30 bis 13:00 Uhr
Fr
geschlossen

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Kister & Kister - Rechtsanwälte

Mehr über uns